Kommentar · 26. Oktober 2026

Im Parkhaus Süd an der Universität Konstanz soll nach Beobachtung der Redaktion nur noch ein Kassenautomat Barzahlung ermöglichen. An einem anderen Gerät wurde diese Funktion abgeschaltet. Ausgerechnet der verbliebene Bargeldautomat fällt häufig aus. Ist er defekt, bleibt Besuchern praktisch nur die Kartenzahlung. Eine Wahl, die vom Zustand eines einzigen Geräts abhängt, ist keine verlässliche Wahl.

Die Standortseite der PBW führt das Parkhaus Süd weiterhin mit Barzahlung und mehreren Kartenzahlarten. Sie sagt allerdings nicht, an welchen Automaten Bargeld angenommen wird. Die Parkhinweise der Universität beschreiben noch zwei Kassenautomaten, die Scheine, Münzen und EC-Karten annehmen. Diese ältere Darstellung passt offenbar nicht mehr zur Situation, die Besucher vor Ort antreffen. Betreiber und Universität müssen klar sagen, welche Zahlungsmöglichkeiten tatsächlich funktionieren.

Kartenzahlung hinterlässt eine Datenspur

Der Europäische Datenschutzbeauftragte hält fest, dass Kartenzahlungen Datenverarbeitung durch mehrere Beteiligte erfordern und ihrer Funktionsweise nach nachvollziehbar sind. Bargeldzahlungen benötigen dagegen nicht von sich aus die Verarbeitung personenbezogener Daten. Bargeld macht einen Parkhausbesuch nicht in jeder Hinsicht anonym. Es vermeidet aber die zusätzliche digitale Zahlungsspur, die bei der Kartenzahlung entsteht.

Das ist kein Beleg dafür, dass die PBW Besucher live überwacht. Doch wer die Bargeldoption faktisch beseitigt, zwingt jeden Parkkunden in eine nachvollziehbare Zahlungsinfrastruktur. Eine solche Entwicklung ist ein Schritt in Richtung extremer Überwachbarkeit des Alltags – völlig unnötig an einer Parkhauskasse. Kartenzahlung soll möglich sein. Sie darf nicht zur einzigen praktisch verfügbaren Wahl werden.

Bargeld ist Wahlfreiheit und Ausfallsicherheit

Die Europäische Zentralbank nennt Datenschutz und Teilhabe als wichtige Vorteile von Bargeld. Zum Bezahlen braucht es weder ein Kartenlesegerät noch Internet oder Strom. Das zählt für Besucher ohne passende Karte ebenso wie bei technischen Störungen. Eine erreichbare Leitstelle ist hilfreich, ersetzt aber keine funktionierende Bargeldmöglichkeit.

Das Parkhaus Süd hat laut PBW 834 Stellplätze. Dass dort die Bargeldzahlung von einem einzigen, häufig störanfälligen Automaten abhängt, ist ein unhaltbarer Zustand.

Die PBW muss die Bargeldfunktion erhalten

Die abgeschaltete Bargeldfunktion am zweiten Automaten muss wiederhergestellt werden. Beide Kassenautomaten müssen regelmäßig gewartet werden; bei einem Ausfall braucht es eine klare Information und eine echte Alternative, die nicht ebenfalls eine Karte voraussetzt. Wer Barzahlung für den Standort aufführt, muss sie vor Ort zuverlässig anbieten.

Die Forderung ist einfach: Bargeld muss im Parkhaus Süd erhalten bleiben – als gleichwertige, verlässliche Zahlungsoption und als Schutz davor, dass jeder alltägliche Parkvorgang nur noch digital nachvollziehbar ist.